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   VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98   

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VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98 (https://dejure.org/2001,5109)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.03.2001 - VerfGH 57/98 (https://dejure.org/2001,5109)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 (https://dejure.org/2001,5109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis praktischer Erfahrungen als Voraussetzung für das Führen eines Fachanwaltstitels; Abgrenzung zwischen Staatszielbestimmung und einklagbarem Individualanspruch im Fall des Art. 18 der Landesverfassung von Berlin (LVerf, BE); Verfassungsgerichtliche Kontrolle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3113 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 910
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • AG München, 07.01.2005 - 123 C 3000/03

    Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch die Standheizung eines Kraftfahrzeuges in

    Auch bei Einhaltung der Werte nach § 906 Abs. 1, 2 BGB kann die Beeinträchtigung wesentlich sein (Palandt, aaO., mit weiteren Beispielen und Nachweisen, u.a. BGH, NJW 2001, 3113).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (st. Rspr. vgl. u.a. Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 -).

    Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).

    Selbst wenn sich insoweit Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 84/06

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

    Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit stellt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung erst dann einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB bzw. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; Beschluss vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).

    Das ist nur dann der Fall, wenn eine Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB grundlegend verkennt (Beschluss vom 22. März 2001, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass es seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluss vom 22. Mai 2001 - VerfGH 57/98 -).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
    Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass das Gericht seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluss vom 22. Mai 2001 - VerfGH 57/98 -).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 37/01
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N. ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 77/02
    Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, daß es seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 -).
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