Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis praktischer Erfahrungen als Voraussetzung für das Führen eines Fachanwaltstitels; Abgrenzung zwischen Staatszielbestimmung und einklagbarem Individualanspruch im Fall des Art. 18 der Landesverfassung von Berlin (LVerf, BE); Verfassungsgerichtliche Kontrolle ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Berlin, 29.01.1998 - I AGH 4/97
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3113 (Ls.)
- NVwZ 2001, 910
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (32)
- BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96
Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Es dient dazu, dem zuständigen Fachausschuss eine ergänzende Beurteilungsgrundlage dann zu bieten, wenn die schriftlichen Unterlagen für den Regelnachweis nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, deren Mangel durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen (BGH, Beschluss vom 18. November 1996- AnwZ (B) 29/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307 ;… Beschluss vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97 - BRAK- Mitt.Die aufgeführten Fallzahlen dürfen dabei jedoch nicht schematisch gehandhabt werden, vielmehr ist die Bedeutung der einzelnen Fälle sowie der Zeitraum, in dem diese bearbeitet wurden, mit zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, Amtl. Begründung zu § 9, S. 8
; BGH, NJW 1997, 1307 ).Die seiner Bewertung zugrunde liegende Annahme, von besonderen Erfahrungen könne nur dann die Rede sein, wenn die Zahl der jährlich bearbeiteten Fälle die durchschnittlich von einem Rechtsanwalt auf dem betreffenden Fachgebiet übernommenen Mandate nennenswert übersteige (vgl. § 2 Abs. 1 RAFachBezG; BGH, NJW 1997, 1307 ), zu berücksichtigen sei daher auch, innerhalb welchen Zeitraums der Anwalt die Regelzahl der Fälle bearbeitet habe, weist keine Verkennung verfassungsrechtlicher Maßstäbe auf.
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Dabei kann offenbleiben, ob Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB, ähnlich wie bei der Verletzung einer Vorlagepflicht (vgl. z.B. § 541 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 2 GVG, Art. 100 Abs. 1 und 2 GG), auch Schutz gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels - hier: der sofortigen Beschwerde zum Bundesgerichtshof nach § 223 Abs. 3 BRAO - bietet (zur Revisionszulassung offengelassen in BVerfGE 67, 90 ; vgl. auch BVerfGE 19, 323 )., Denn die Grenze zur Willkür ist nicht überschritten.Selbst wenn sich insoweit Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 70, 288 ).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 87, 282 m. w.N.).Dies ist insbesondere der Fall, wenn die die Zuständigkeitsverletzung begründende gerichtliche Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ) oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 87, 282 ; 82, 286 ).
- BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97
Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" - …
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Es dient dazu, dem zuständigen Fachausschuss eine ergänzende Beurteilungsgrundlage dann zu bieten, wenn die schriftlichen Unterlagen für den Regelnachweis nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, deren Mangel durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen (BGH, Beschluss vom 18. November 1996- AnwZ (B) 29/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307 ; Beschluss vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97 - BRAK- Mitt.1997, 255 = NJW-RR 1998, 635 ).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Soweit der Schutzbereich eines spezielleren Freiheitsgrundrechts nicht beeinträchtigt ist, kann sich der Einzelne bei Eingriffen der öffentlichen Gewalt in seine Freiheit auf Art. 7 VvB berufen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 6, 32 ). - BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92
Personalienangabe
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Dies ist insbesondere der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und dem Schutzbereich des Grundrechts beruhen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 18, 85 ; 80, 286 ; 85, 248 ) oder die Auslegung und Anwendung die grundrechtliche Freiheit im Einzelfall unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 92, 191 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht ist demnach nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 97/97 - JR 1999, 234 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 133 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich keine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Dies ist insbesondere der Fall, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und dem Schutzbereich des Grundrechts beruhen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 18, 85 ; 80, 286 ; 85, 248 ) oder die Auslegung und Anwendung die grundrechtliche Freiheit im Einzelfall unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 92, 191 ). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94
Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …
- BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der …
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
- BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98
Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine …
- VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier: …
- VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 97/97
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
- VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92
Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …
- BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
- VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98
Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer …
- VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98
Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter dadurch, dass sich das …
- VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
Kein Anspruch des wissenschaftlichen Personals der Bauakademie, der Akademie der …
- BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 3/94
Fachanwalt - Klausurergebnisse - Steuerrecht - Fachprüfung
- AG München, 07.01.2005 - 123 C 3000/03
Zumutbarkeit der Lärmbelästigung durch die Standheizung eines Kraftfahrzeuges in …
Auch bei Einhaltung der Werte nach § 906 Abs. 1, 2 BGB kann die Beeinträchtigung wesentlich sein (Palandt, aaO., mit weiteren Beispielen und Nachweisen, u.a. BGH, NJW 2001, 3113). - VerfGH Berlin, 13.06.2002 - VerfGH 21/01 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (st. Rspr. vgl. u.a. Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 -).
Aus Art. 15 Abs. 1 VvB ergibt sich allerdings weder eine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen, noch ein Schutz dagegen, daß die Gerichte bei der ihnen obliegenden Würdigung und Feststellung des Sachverhaltes zu einem anderen Ergebnis und zu einer anderen Bewertung kommen als ein Prozeßbeteiligter (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.; vgl. zu Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfGE 64, 1 ; 80, 269 ; 87, 1 ).
Selbst wenn sich insoweit Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. Beschluß vom 22. März 2001, a.a.O.).
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 84/06
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter …
Die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit stellt vielmehr nach ständiger Rechtsprechung erst dann einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB bzw. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 ; Beschluss vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).Das ist nur dann der Fall, wenn eine Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist oder wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB grundlegend verkennt (Beschluss vom 22. März 2001, a. a. O.).
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03 Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass es seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluss vom 22. Mai 2001 - VerfGH 57/98 -).
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03 Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass das Gericht seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluss vom 22. Mai 2001 - VerfGH 57/98 -).
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00 Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N.).
- VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 37/01 Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26/98, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N. ).
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 77/02 Vielmehr spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, daß es seiner Berücksichtigungspflicht nachgekommen ist (Beschluß vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 -).